GEMA und Steuern

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Vorbemerkung:

Die steuerlichen Belange von Klubs sind sehr unterschiedlich zu bewerten. Wer einem Sportverein oder ähnlichen Institutionen angeschlossen ist, ist fein raus: das wird von diesen erledigt. Für Klubs und Caller ist auch das Problem der Scheinselbständigkeit zu beachten. 

e.V. oder nicht e.V.?

Auch hier kann kein genereller Rat erteilt werden. Wer als Abteilung einer anderen Institution (Sportverein etc.) angeschlossen ist, ist wiederum fein raus: das Problem der Haftung ist gelöst. Wer Mut hat, die möglichen Haftungen in Kauf nimmt, oder einem kleinen Klub ohne zu versteuernde Einnahmen angehört, kann durchaus ohne e.V. auskommen. Man spart sich das Theater mit dem Amtsgericht und die potentiellen Änderungen. Schlagen Sie in einem Ratgeber für 'Vereinsrecht' nach, ob und was für Sie zutrifft. Das Problem der GEMA stellt sich aber auf alle Fälle! Das ist mit einer Mitgliedschaft bei EAASDC gelöst!

GEMA

Die 'Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte'. Dies trifft immer den Veranstalter, also den Square Dance Klub. Auch wenn keine einzige Square Dance Schallplatte im GEMA Katalog verzeichnet ist: die GEMA ist immer und überall gegenwärtig! Die EAASDC hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA. Deshalb sind auch sehr viele Square Dance Klubs Mitglied bei der EAASDC. Über Meldepflicht und die Höhe der Zahlungen kontaktieren Sie bitte den Gemabeauftragten von EAASDC. Auch Sportvereine oder ähnliche Institutionen, denen Sie angeschlossen sind, haben oft einen entsprechenden Rahmenvertrag und Sie sind damit entsprechend abgesichert.

Versicherung

Die deutsche Mentalität ist es, für alle Eventualitäten versichert zu sein. Wenn Sie glauben, dies tun zu müssen, versichern Sie sich entsprechend. Ein Rat kann hier nicht erteilt werden. Wiederum der Vorteil eines Sportvereins: hier sind sie automatisch für die wichtigsten Eventualitäten mitversichert!

Caller und Steuern

Für die Amateure trifft dies kaum zu. Die Ausgaben sind meist höher als die Einnahmen! Wenn Sie allerdings viel beschäftigt sind oder überproportional bezahlt werden, müssen Sie dies natürlich versteuern. In der Regel bei den Nebentätigkeiten über Ihre Steuererklärung. Schlagen Sie bitte in einem entsprechenden Ratgeber nach, was für Sie zutrifft. Vergessen Sie nicht, dass Sie dann auch alle anfallenden Ausgaben wieder abziehen können z.B. Fahrkosten, Musikanlage, Schallplatten, Kleidung etc. Sie kommen dann selten auf einen zu versteuernden Betrag. Halbprofis oder Berufscaller müssen natürlich Ihr Gewerbe anmelden und entsprechend versteuern. 

Caller und GEMA

Für eine Veranstaltung ist der Veranstalter haftbar. Musikkopien sind für den Eigengebrauch in begrenztem Umfang zulässig. Sie als Caller müssen aber nachweislich der Besitzer des Originals sein. Näheres regelt §53 des Urheberrechtsgesetzes. Keinesfalls dürfen selbst erstellte Kopien für kommerzielle Zwecke genutzt oder verkauft werden. Im Zuge der Europäisierung wird die Rechtslage laufend angepasst. Über Umfang und weitere rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die Callerorganisation ECTA.eu

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